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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III B 15/01 |
§§: | EStG § 33 a Abs. 2 Satz 2 |
Schlagwörter | Ausbildungsfreibetrag, Einkünfte, Bezüge, Ausbildungshilfe |
Rechtsfrage: | Sind bei der Ermittlung des für die Höhe des Ausbildungsfreibetrages maßgebenden Minderungsbetrages i.S. des § 33 a Abs. 2 Satz 2 EStG negative Einkünfte und Bezüge des Kindes nicht mit den vom Kind als Ausbildungshilfen aus öffentlichen Mitteln bezogenen Zuschüssen zu saldieren? |
Vorinstanz: | FG des Landes Brandenburg |
Vorinstanz/Datum: | 26.10.2000 |
Vorinstanz/AZ: | 5 K 2143/99 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2001 S. 368 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 01 74 96 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 05.07.2001 |
Erledigungs-Az: | III B 15/01 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision zugelassen - neues Aktenzeichen: III R 22/01 - erledigt durch BFH-Urteil vom 7.2.2002 - III R 22/01 |