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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VIII R 42/01 |
§§: | EStG § 20 Abs. 1 Nr. 1, AO 1977 § 39, EStG § 20 Abs. 2 a, EStG § 12 |
Schlagwörter | Zurechnung, Familie, Kapitaleinkünfte |
Rechtsfrage: | Zurechnung der Ausschüttungen einer GmbH, wenn der Vater seinen Kindern zivilrechtlich wirksam Anteile an der GmbH übertragen hat, ihnen diese Anteile auch nicht wieder entziehen kann, die Gewinnausschüttungen aber auf ein Konto des Vaters überwiesen worden sind? - Zulassung durch FG - |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 28.09.2001 |
Vorinstanz/AZ: | 11 K 908/00 E |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 82 62 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 14.10.2002 |
Erledigungs-Az: | VIII R 42/01 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 03 14 08 |