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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | X R 17/06 |
§§: | EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1 a, BGB § 133, BGB § 157, AO 1977 § 174 Abs. 5 Satz 1 |
Schlagwörter | Dauernde Last, Leibrente, Vermögensübergabe, Versorgung, Bindung, Einspruch |
Rechtsfrage: | 1. Im Zusammenhang mit der Übertragung von KG-Anteilen (vorweggenommene Erbfolge) vereinbarte Zahlungen des Sohnes (Kläger) an seine Mutter (Beigeladene und Revisionsklägerin) als voll abziehbare - abänderbare - dauernde Last oder nur mit dem Ertragsanteil zu berücksichtigende - gleich bleibende - Leibrente. Fehlerhafte rechtliche Beurteilung der Erb- und Übergabeverträge? - 2. Muss der zum Einspruchsverfahren der Beigeladenen hinzugezogene Kläger die rechtliche Einordnung der Zahlungen als Leibrente gemäß § 174 Abs. 5 Satz 1 AO 1977 gegen sich gelten lassen? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Sonstige Person |
Vorinstanz: | FG Hamburg |
Vorinstanz/Datum: | 10.12.2004 |
Vorinstanz/AZ: | V 299/01 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 05 20 55 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 16.09.2009 |
Erledigungs-Az: | X R 17/06 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 10 06 06 |