Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen
Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen

Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-150/99 (EuGH)
§§: Richtlinie 77/388/EWG (6. EG-Richtlinie) Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. m, Richtlinie 77/388/EWG (6. EG-Richtlinie) Art. 13 Teil B Buchst. b
Schlagwörter Umsatzsteuerbefreiung, Sportanlagen, Überlassung, EG, EU, Haftung
Rechtsfrage: 1. Stehen Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. m und Art. 13 Teil B Buchst. b der 6. EG-Richtlinie nationalen Rechtsvorschriften entgegen, die wie Kap. 3 § 2 Abs. 2 des Mehrwertsteuergesetzes (1994:200) in seiner vor dem 1. Januar 1997 geltenden Fassung eine allgemeine Steuerbefreiung für die Überlassung von Sportanlagen vorsehen? - 2. Gewährt Art. 13 in Verbindung mit den Artikeln 2, 6 und 17 der 6. EG-Richtlinie den einzelnen Rechte, die diese vor nationale Gerichten gegen die Mitgliedstaaten geltend machen können? - 3. Bei Bejahung der ersten beiden Fragen: - Stellt die Durchführung und Anwendung der Steuerbefreiung nach Kap. 3 § 2 Abs. 2 des Mehrwertsteuergesetzes (1994:200) einen Verstoß gegen das Gemeinschaftsrecht dar, der so schwerwiegend (eindeutig) ist, daß er die Haftung eines Mitgliedstaats begründen kann?
Vorinstanz: Svea hovrätt
Vorinstanz/Datum: 26.03.1999
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EG 1999 Nr. C 188 S. 21
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 18.01.2001
Erledigungs-Az: Rs C-150/99
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 01 05 42