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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 14/03
§§: EStG § 23 Abs. 1
Schlagwörter Rückübertragungsanspruch, Spekulationsgeschäft, Spekulationsfrist, Grundstück
Rechtsfrage: Veräußerung von nach dem Vermögensgesetz rückübertragener Grundstücke: Stellt der Erwerb des Rückübertragungsanspruchs für ein Grundstück durch Abtretungs-/Kaufvertrag und die spätere Veräußerung des Grundstücks unter der aufschiebenden Bedingung, dass die Rückübertragung des Grundstücks durch das Amt zur Regelung offener Vermögensfragen bestandskräftig ausgesprochen wird (was geschehen ist), wegen fehlender Identität zwischen angeschafftem Wirtschaftsgut (Rückübertragungsanspruch) und veräußertem Wirtschaftsgut (Grundstück) kein Spekulationsgeschäft i.S. von § 23 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a EStG 1996 dar? Erworbener Rückübertragungsanspruch weder "Grundstück" noch "grundstücksgleiches Recht" i.S. von § 23 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a EStG 1996, sondern anderes Wirtschaftsgut, für das die (im Streitfall abgelaufene) sechsmonatige Spekulationsfrist des § 23 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b EStG 1996 gilt? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Berlin
Vorinstanz/Datum: 27.11.2002
Vorinstanz/AZ: 6 K 6388/00
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2003 S. 697
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 03 25 74
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 13.12.2005
Erledigungs-Az: IX R 14/03
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 06 16 62