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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 39/97
§§: EStG § 7 Abs. 4
Schlagwörter Instandhaltung, Modernisierung, Anschaffungsnaher Aufwand
Rechtsfrage: Innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren und acht Monaten nach dem Erwerb eines Wohn- und Geschäftshauses aufgewandte Instandhaltungskosten (ca. 64 % der Gebäude-AK, davon knapp 20 % innerhalb der ersten drei Jahre) kein sofort abziehbarer Erhaltungs-, sondern anschaffungsnaher Aufwand, auch soweit sie außerhalb des Dreijahreszeitraums liegen (Instandhaltungsrückstand - Gebäudereparatur in Raten - erhebliche Nutzungswerterhöhung) - Neudefinition des Begriffs "anschaffungsnaher Aufwand" erforderlich, da nach heutiger Ansicht zum Erhaltungsaufwand rechnende Modernisierungsmaßnahmen, soweit sie nicht zu einer Gebäudeveränderung oder Raumerweiterung führen, kein anschaffungsnaher Aufwand sein können? - Zulassung durch BFH
Vorinstanz: FG Rheinland-Pfalz
Vorinstanz/Datum: 13.08.1996
Vorinstanz/AZ: 2 K 1238/94
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 12.09.2001
Erledigungs-Az: IX R 39/97
Erledigungs-Vermerk: BFH-Beschluss vom 21.11.2000, IX R 39/97 (Beitrittsaufforderung an BMF)
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 02 09 29