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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 39/10 (BFH)
§§: AO § 235 Abs. 1 Satz 1, AO § 370 Abs. 1 Nr. 1, BewG § 9 Abs. 2 Satz 3, BewG § 11 Abs. 2 Satz 2
Schlagwörter Schenkungsteuer, Hinterziehungszinsen, Gemeiner Wert, Stuttgarter Verfahren, Anteilsbewertung
Rechtsfrage: 1. Sind bei Ermittlung des gemeinen Werts nicht börsennotierter Anteile an einer Kapitalgesellschaft anhand zeitnaher Verkäufe Synergieeffekte wertmindernd zu berücksichtigen, die nicht in der erworbenen Kapitalgesellschaft angelegt sind, sondern durch den Erwerber persönlich bedingt sind? - 2. Ist der Bescheid über die Erhebung von Hinterziehungszinsen nach § 235 Abs. 1 Satz 1 AO aufgrund hinterzogener Schenkungsteuer rechtmäßig? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 13.07.2009
Vorinstanz/AZ: 4 K 235/06
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 10 35 09
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 28.03.2012
Erledigungs-Az: II R 39/10
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 12 21 20