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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 31/04 |
§§: | EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, EStG § 12 Nr. 1 |
Schlagwörter | Berufliche Veranlassung, Arbeitszimmer, Kosten der Lebensführung, Beschäftigungsort, Doppelte Haushaltsführung |
Rechtsfrage: | Werbungskostenabzug von Aufwendungen eines Flugkapitäns für eine außerhäusliche Dienstwohnung am Einsatzort/Beschäftigungsort (Heimatflughafen), weil die Bereitstellung einer Unterkunft am Einsatzort nach den Bestimmungen über den Einsatz der Besatzungen vom Arbeitgeber gefordert wird und der Raum zur Aufbewahrung umfangreicher Flughandbücher und sonstiger Arbeitsmittel einschließlich der Arbeitskleidung dient? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 14.12.2001 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 1209/00 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2002 S. 390 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 57 05 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 16.11.2005 |
Erledigungs-Az: | VI R 31/04 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 06 11 72 |