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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | V R 22/09 (BFH) |
§§: | UStG 1993 § 1 Abs. 1 a, UStG 1993 § 15 a Abs. 1 |
Schlagwörter | Geschäftsveräußerung im Ganzen, Pachtvertrag, Pächter |
Rechtsfrage: | Veräußerung verpachteter Grundstücke (Gebäudekomplex -Altenheim und Hotelbereich-) als Geschäftsveräußerung im Ganzen: 1. Unterliegt die Veräußerung bebauter Grundstücke als Geschäftsveräußerung im Ganzen nicht der Umsatzsteuer, wenn Teilflächen durch einen Pächter genutzt wurden, der Veräußerer Pachtumsätze erzielt hat und keine Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Verpachtung nur erfolgte, um das Objekt zu besseren Bedingungen veräußern zu können? - 2. Steht der Annahme einer Geschäftsveräußerung im Ganzen entgegen, dass bei Abschluss des Kaufvertrags noch umfangreiche Restbauarbeiten an dem Kaufobjekt durchzuführen waren, sich die endgültige Fertigstellung noch erheblich verzögerte und dafür noch hohe Aufwendungen anfielen? - 3. Liegt eine Geschäftsveräußerung im Ganzen vor, wenn der Erwerber nicht in den bestehenden Pachtvertrag eintritt, sondern mit demselben Pächter einen neuen Pachtvertrag abschließt und die rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen, unter denen der Veräußerer und der Erwerber die Pachtleistungen erbracht haben bzw. erbringen, im Wesentlichen übereinstimmen bzw. sich hinreichend ähneln? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 29.04.2009 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 2778/05 U |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 09 30 73 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 28.10.2010 |
Erledigungs-Az: | V R 22/09 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 11 12 97 |