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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III R 21/10 (BFH) |
§§: | EStG § 32 Abs. 4 Satz 2, EStG § 33 |
Schlagwörter | Kindergeld, Außergewöhnliche Belastung, Krankheitskosten, Grenzbetrag |
Rechtsfrage: | Sind im Rahmen der Ermittlung der eigenen Einkünfte und Bezüge des Kindes Krankheitskosten abzuziehen? (Weiterhin wird der Abzug der Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag, Sozialversicherungsbeiträge, Kosten eines Notebooks und der Aufwendungen für eine Unfallversicherung begehrt.) - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Rheinland-Pfalz |
Vorinstanz/Datum: | 29.04.2009 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 1843/08 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 10 16 25 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 05.07.2012 |
Erledigungs-Az: | VI R 99/10 |
Erledigungs-Vermerk: | abgegeben an VI. Senat - neues Aktenzeichen: VI R 99/10 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 12 25 70 |