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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 24/02 |
§§: | EStG § 4 Abs. 5 Nr. 6 b, EStG § 9 Abs. 5 |
Schlagwörter | Arbeitszimmer, Mittelpunkt, Unternehmensberater, Außendienst |
Rechtsfrage: | Zum Tatbestandsmerkmal "Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit" als Voraussetzung für den unbegrenzten Werbungskostenabzug der Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer eines Industrieberaters im technisch-organisatorischen Bereich ohne eigenem Arbeitsplatz, wenn er ca. 60 v.H. seiner erfolgsabhängigen Tätigkeit im Arbeitszimmer und die restliche Tätigkeit vor Ort bei den Kunden im In- und Ausland erbringt. - Zulassung durch FG - |
Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg |
Vorinstanz/Datum: | 30.01.2002 |
Vorinstanz/AZ: | 5 K 112/01 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 95 36 |
Erledigungs-Vermerk: | Zurücknahme der Revision |