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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 42/09 (BFH)
§§: EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, EStG § 12 Nr. 1
Schlagwörter Auslandsreise, Pfarrer, Fortbildung, Berufliche Veranlassung, Private Mitveranlassung
Rechtsfrage: Kann ein Pfarrer die Kosten für eine dienstlich angeordnete Pilgerwallfahrt nach Rom sowie für eine Fortbildungsveranstaltung nach Jordanien als Werbungskosten steuerlich geltend machen? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Nürnberg
Vorinstanz/Datum: 12.06.2008
Vorinstanz/AZ: 7 K 1813/2007
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 09 35 35
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 09.12.2010
Erledigungs-Az: VI R 42/09
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 11 08 89