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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X B 95/99
§§: AO § 129
Schlagwörter Offenbare Unrichtigkeit, Betriebsprüfungsbericht
Rechtsfrage: Können Steuerbescheide zur Auswertung eines übersehenen Betriebsprüfungsberichts nach § 129 AO berichtigt werden?
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 07.07.1999
Vorinstanz/AZ: 1 K 821/97
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 1999 S. 1115
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 01 51 73
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 29.03.2000
Erledigungs-Az: X B 95/99 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Nichtzulassungsbeschwerde unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 00 59 42