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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 5/19 (BFH) |
§§: | KStG § 8 c, GewStG § 10 a Satz 10 |
Schlagwörter | Verlustabzug, Anteilsübertragung, Konzern, Umwandlung |
Rechtsfrage: | Ist § 8 c KStG dahingehend teleologisch zu reduzieren, dass die Vorschrift bei einer verhältniswahrenden Umwandlung mittelbarer in unmittelbare Beteiligungen ("Verkürzung der Beteiligungskette") nicht zur Anwendung gelangt? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Berlin-Brandenburg |
Vorinstanz/Datum: | 18.10.2011 |
Vorinstanz/AZ: | 8 K 8311/10 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 12 12 55 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 16.01.2019 |
Erledigungs-Az: | I R 5/19 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Historisches Az: I R 79/11 - Verfahren ist erledigt durch: Aussetzung / Ruhen des Verfahrens (Beschluss vom 16.1.2019) -- Hinweis: Das Verfahren erhält nach Fortführung/ Wiederaufnahme ein neues Aktenzeichen. |