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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 75/13 (BFH)
§§: EStG § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, EStG § 8, AO § 173 Abs. 1 Nr. 1
Schlagwörter Arbeitslohn, Geldwerter Vorteil, Behörde, Leasing, Rabatt, Neue Tatsache, Treu und Glauben
Rechtsfrage: Unter welchen Voraussetzungen ist die Weitergabe von "Behördenrabatten" Arbeitslohn (hier: Der Arbeitgeber schließt die Leasingverträge über PKWs im eigenen Namen zu Sonderkonditionen im Rahmen des sogenannten "Behördenleasings" ab, stellt die PKWs dem Arbeitnehmer uneingeschränkt zur privaten und dienstlichen Verwendung zur Verfügung und der Arbeitnehmer leistet die Leasingraten direkt an den Leasinggeber.)? - Ist das Vorliegen von Sonderkonditionen im Leasingvertrag eine neue Tatsache i.S. des § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 22.04.2013
Vorinstanz/AZ: 7 K 2640/11
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 14 02 37
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 18.12.2014
Erledigungs-Az: VI R 75/13
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 15 08 79