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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 79/04 |
§§: | EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 3, EStG § 8 Abs. 2 Satz 2, EStG § 19 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 42 d |
Schlagwörter | Geldwerter Vorteil, PKW-Überlassung, Fahrtenbuch, Haftung |
Rechtsfrage: | Zu den inhaltlichen Anforderungen an ein "ordnungsgemäßes" Fahrtenbuch bei der Ermittlung des geldwerten Vorteils für Privatfahrten durch die Gesellschafter-Geschäftsführer mit firmeneigenen Kraftfahrzeugen (s.a. Beschluss des BFH IV B 83/99, BStBl II 2000 S. 298). Führen Mängel eines Fahrtenbuches zwingend zur Anwendung der 1 v.H.-Regelung oder ist auf der Grundlage der vorhandenen Aufzeichnungen eine Schätzung des betrieblichen und privaten Kostenanteils möglich? - Zulassung durch BFH - - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 14.04.2004 |
Vorinstanz/AZ: | 13 K 1691/02 H (L) |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 05 28 32 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 23.12.2005 |
Erledigungs-Az: | VI R 79/04 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unzulässig |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 06 15 66 |