Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen
Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen

Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 38/99
§§: FGO § 65 Abs. 1 Satz 1, FGO § 65 Abs. 2 Satz 2, FGO § 47 Abs. 2
Schlagwörter Klagebegehren, Ausschlußfrist, Steuererklärung
Rechtsfrage: Prozeßurteil im Klageverfahren gegen Schätzungsbescheid: Ausreichende Bezeichnung des Gegenstands des Klagebegehrens, wenn innerhalb der gesetzten Ausschlußfrist dem FG nur mitgeteilt wird, daß die noch ausstehende Steuererklärung beim FA eingereicht wurde. Entsprechende Anwendung des § 47 Abs. 2 FGO? - Zulassung durch FG
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 21.05.1999
Vorinstanz/AZ: 11 K 328/96 E
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 1999 S. 853
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 24.10.2001
Erledigungs-Az: X R 38/99 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG