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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 21/01
§§: EStG § 21 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 7 Abs. 4
Schlagwörter Immobilienfonds, Provisionsrückerstattung
Rechtsfrage: Zahlungen, die einzelne Gesellschafter eines geschlossenen Immobilienfonds (OHG) anlässlich des Erwerbs ihrer Beteiligung von der vom Fonds mit der Vermittlung des Eigenkapitals beauftragten Gesellschaft erhielten (sog. "Kick-Back"-Zahlungen), unter § 21 Abs. 1 Nr. 1 EStG fallende Sonderbetriebseinnahmen oder die anteiligen AK/HK für den Grund und Boden bzw. das Gebäude mindernde Preisnachlässe (§ 255 Abs. 1 Satz 3 HGB), die als Minderwerte in negativen Ergänzungsbilanzen auszuweisen, mit jährlich 2 v.H aufzulösen und die Auflösungsbeträge als Sonderbetriebseinnahmen zu erfassen sind? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: FG Berlin
Vorinstanz/Datum: 17.01.2001
Vorinstanz/AZ: 6 K 6186/98
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 77 62
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 26.02.2002
Erledigungs-Az: IX R 21/01 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 02 69 20