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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 26/01
§§: EStG § 21 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 12 Nr. 2, AO 1977 § 42, FGO § 76 Abs. 1
Schlagwörter Mietverhältnis, Angehörige, Fremdvergleich, Gestaltungsmissbrauch
Rechtsfrage: Wohnungsüberlassung an volljährige, studierende, unterhaltsberechtigte Tochter, die den Mietzins aus einer Bargeldschenkung ihrer Eltern und den daraus erwirtschafteten Kapitalerträgen bestreitet, nach wirtschaftlicher Betrachtungsweise keine Vermietung i.S. von § 21 Abs. 1 Nr. 1 EStG, sondern unentgeltliche Gebrauchsüberlassung im steuerlich nicht relevanten privaten Vermögensbereich? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: FG Berlin
Vorinstanz/Datum: 17.01.2001
Vorinstanz/AZ: 6 K 6129/98
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 77 65
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 17.12.2002
Erledigungs-Az: IX R 26/01 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 04 35 75