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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III R 29/10 (BFH) |
§§: | EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a |
Schlagwörter | Kindergeld, Berufsausbildung, Praktikum |
Rechtsfrage: | Ist ein jeweils einwöchiges Praktikum während eines Zeitraums von 14 Monaten als Berufsausbildung anzuerkennen, wenn das Kind ansonsten keiner Tätigkeit nachgeht? Ist im vorliegenden Fall eine Berufsausbildung zu verneinen, weil dem Kind im Praktikum weder unter praktischer noch theoretischer Anleitung die für die Ausübung des angestrebten Berufs wesentlichen Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt wurden? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Köln |
Vorinstanz/Datum: | 03.03.2010 |
Vorinstanz/AZ: | 10 K 3312/08 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 10 24 44 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 22.11.2012 |
Erledigungs-Az: | V R 60/10 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | abgegeben an V. Senat - neues Aktenzeichen: V R 60/10 - Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 13 06 96 |