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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | II R 50/05 |
§§: | ErbStG § 25, ErbStG § 14 |
Schlagwörter | Schenkungsteuer, Stundung, Nutzungslast, Wohnrecht, Vorerwerb |
Rechtsfrage: | Wie ist der Stundungsbetrag bei der Schenkungsteuer nach § 25 ErbStG für einen belastungsfreien Nacherwerb zu berechnen, wenn bei der Zusammenrechnung mit dem Vorerwerb nach § 14 ErbStG, dieser weiterhin noch mit dem Wohnrecht belastet ist? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Köln |
Vorinstanz/Datum: | 16.08.2005 |
Vorinstanz/AZ: | 9 K 1704/02 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 05 46 75 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 13.12.2006 |
Erledigungs-Az: | II R 50/05 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 07 61 83 |