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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 11/17 (BFH)
§§: EStG § 10 b Abs. 1 a Satz 1, EStG § 10 b Abs. 3 Satz 1, KStG § 5 Abs. 1 Nr. 9, AO § 39 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1, BGB § 311 b Abs. 1 Satz 1, BGB § 125 Satz 1
Schlagwörter Stiftung, Neugründung, Sachspende, Grundstück, Wirtschaftliches Eigentum, Notarielle Beurkundung, Wahlrecht
Rechtsfrage: Erfolgt im Falle der Zuwendung eines Grundstücks in eine Stiftung durch die Gründungsstifter aufgrund eines zunächst wegen der Verletzung von § 311 b Abs. 1 Satz 1 BGB gemäß § 125 Satz 1 BGB nichtigen Stiftungsgeschäfts, in dem die Verpflichtung des Stifters zur Übertragung eines Grundstücks geklärt wird, bereits vor Erlangung des bürgerlich-rechtlichen Eigentums die Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums mit der Anerkennung der Stiftung, weil der wirtschaftliche Ausschluss des zivilrechtlichen Eigentums aufgrund des nichtigen Stiftungsgeschäfts gegeben war und einem etwaigen Herausgabeanspruch der Eigentümer aus §§ 985 f. BGB der Auflassungsanspruch gemäß § 242 BGB hätte entgegengehalten werden können? - Stellt der Antrag auf Berücksichtigung einer Neugründungsspende nach § 10 b Abs. 1 a Satz 1 EStG ein steuerliches Wahlrecht dar, das innerhalb des Verteilungszeitraums von zehn Jahren für jeden maßgeblichen Veranlagungszeitraum getrennt gestellt werden kann? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG des Saarlandes
Vorinstanz/Datum: 20.07.2016
Vorinstanz/AZ: 2 K 1281/10
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 17 17 72
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 06.12.2018
Erledigungs-Az: X R 11/17
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 19 03 70