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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 9/17 (BFH)
§§: EStG § 15 Abs. 2 Satz 1, EStG § 20 Abs. 1 Nr. 7, EStG § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7
Schlagwörter Gewerbebetrieb, Darlehen, Insolvenz, Kredit, Betriebsaufspaltung, Bank, Vermögensverwaltung, Kapitaleinkünfte
Rechtsfrage: Stellen Refinanzierungszinsen nach dem Ausfall der mit den Refinanzierungsdarlehen finanzierten Kredite des Klägers Betriebsausgaben im Rahmen einer gewerblichen Kreditvergabe dar, weil dem Kläger als zunächst unmittelbarer und später mittelbarer Minderheitsgesellschafter an dem wirtschaftlichen Erfolg der Gesellschaft gelegen war (personelle Verflechtung), oder Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen? Führt der Ausfall dieser ausgereichten Darlehen aufgrund der Insolvenz des Darlehensschuldners zu einem entsprechend hohen Verlust? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 18.01.2017
Vorinstanz/AZ: 9 K 267/14
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2017 S. 988
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 17 11 48
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 09.07.2019
Erledigungs-Az: X R 9/17
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 19 18 51