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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VIII R 23/04 |
§§: | AO 1977 § 37 Abs. 2, EStG § 32 Abs. 4 Satz 2, EStG § 70, BGB § 242 |
Schlagwörter | Rückforderung, Treu und Glauben, Kindergeld, Verwirkung |
Rechtsfrage: | Ist der Kindergeld-Erstattungsanspruch der Familienkasse für ein Vorjahr wegen zu hoher Einkünfte und Bezüge des Kindes nach Treu und Glauben verwirkt, wenn der Kindergeldberechtigte zwischenzeitlich schon zweimal im automatisierten Verfahren aufgefordert worden ist, die Einkünfte für die Folgejahre zu erklären, und das Kindergeld für diese beiden Folgejahre auch zunächst weitergezahlt worden ist? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Schleswig-Holsteinisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 16.02.2004 |
Vorinstanz/AZ: | 3 K 340/03 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2004 S. 786 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 04 33 52 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 27.10.2004 |
Erledigungs-Az: | VIII R 23/04 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 05 15 63 |