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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VII R 24/17 (BFH)
§§: AO § 251 Abs. 3, InsO § 174, InsO § 302 Nr. 1
Schlagwörter Feststellungsbescheid, Insolvenz
Rechtsfrage: Fehlen dem Feststellungsbescheid das Feststellungsinteresse, weil eine gesonderte Feststellung der Forderung als eine solche i.S. des § 174 Abs. 2 InsO entbehrlich ist, sowie eine Ermächtigungsgrundlage, weil § 251 Abs. 3 AO nur die Befugnis zur Feststellung der Insolvenzforderung, nicht die Befugnis zur Feststellung des "Prädikats" des § 302 Nr. 1 InsO beinhaltet? - Ist Adressat eines solchen Feststellungsbescheids der Insolvenzverwalter oder der Steuerschuldner? - Ist die rechtskräftige Verurteilung wegen einer Steuerhinterziehung nach Löschung im Bundeszentralregister (und erst späterer Eröffnung des Insolvenzverfahrens) noch zu berücksichtigen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 18.05.2017
Vorinstanz/AZ: 1 K 3539/16
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 17 23 61
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 07.08.2018
Erledigungs-Az: VII R 24, 25/17
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 18 16 77