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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | I B 109/01 | 
| §§: | EStG § 34 c, AO § 42 | 
| Schlagwörter | Ausländische Steuern, schweizerische Verrechnungssteuer, Anrechnung, Gestaltungsmissbrauch, Ausland | 
| Rechtsfrage: | Sind ausländische Steuern (hier: schweizerische Verrechnungssteuer) nach § 34 c Abs. 3 EStG nicht anzurechnen, wenn die Steuer möglicherweise aufgrund eines Gestaltungsmissbrauchs angefallen ist? | 
| Vorinstanz: | FG München | 
| Vorinstanz/Datum: | 22.06.2001 | 
| Vorinstanz/AZ: | 8 K 3899/99 | 
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 99 40 | 
| Erledigendes Gericht: | BFH | 
| Erledigungs-Datum: | 05.06.2002 | 
| Erledigungs-Az: | I B 109/01 (NV) | 
| Erledigungs-Vermerk: | Revision zugelassen - neues Aktenzeichen: I R 39/02 - erledigt durch BFH-Urteil vom 1.4.2003 - I R 39/02 | 
