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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 8/06
§§: EStG § 32 Abs. 4 Satz 4, EStG § 2 Abs. 2, EStG § 7 g Abs. 3
Schlagwörter Kindergeld, Bezüge, Einkünfte, Ansparrücklage
Rechtsfrage: Überschrittener Grenzbetrag durch gewerbliche Einkünfte des Sohnes: Ist eine im Kalenderjahr gebildete Ansparrücklage nach § 7 g EStG den Bezügen des Sohnes i.S. § 32 Abs. 4 Satz 4 EStG hinzuzurechnen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 12.01.2006
Vorinstanz/AZ: 14 K 2060/05 Kg
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 06 19 44
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 28.05.2009
Erledigungs-Az: III R 8/06
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 09 25 64