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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI B 89/01 |
§§: | EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1, EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 c |
Schlagwörter | Kind, Kindergeld, Berufsausbildung |
Rechtsfrage: | Befindet sich ein Kind, das vorzeitig eine Berufsfachschule verlassen hat, bis zur Anmeldung bei Arbeitsamt als Bewerber für eine Ausbildungsstelle weiterhin in Berufsausbildung? |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 16.02.2001 |
Vorinstanz/AZ: | 11 K 533/00 Kg |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2001 S. 1149 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 77 01 |
Erledigungs-Vermerk: | Abgabe an VIII. Senat - neues Aktenzeichen: VIII B 146/01 - erledigt durch BFH-Beschluss vom 28.1.2002 - VIII B 146/01 - Nichtzulassungsbeschwerde unzulässig |