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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | V R 65/01 |
§§: | UStG § 15 Abs. 1 Nr. 1 J: 1993, RL 77/388/EWG Art. 17 Abs. 1 |
Schlagwörter | Vorsteuerabzug, objektive Anhaltspunkte |
Rechtsfrage: | Vorsteuerabzug für eine an das Büro angebaute Wohnung, die zeitweise privat genutzt wurde. Ist die Erklärung des Unternehmers, die Wohnung als Seminarräume für das Unternehmen nutzen zu wollen, in gutem Glauben abgegeben und durch objektive Anhaltspunkte belegt worden? (Siehe BFH-Urteil vom 8.3.01, V R 24/98, UR 2001 S. 214) - Zulassung durch FG - |
Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 03.05.2001 |
Vorinstanz/AZ: | 5 K 279/97 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 80 96 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 29.08.2002 |
Erledigungs-Az: | V R 65/01 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 03 08 74 |