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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 24/04
§§: BerlinFG § 31 Abs. 14, BerlinFG § 19 Abs. 7 Satz 1, BerlinFG § 14 Satz 1, FGO § 119 Nr. 6
Schlagwörter Bestellung, Anschaffungszeitpunkt, Übersehen, Urteilsbegründung, Investitionszulage, Berlinförderung
Rechtsfrage: Investitionszulage für nach dem 30.6.1991 angeschaffte Druckplatten und Tonträger? Nach der Würdigung des FG sind keine wirksamen Bestellungen vor dem 1.7.1991 gegeben (Vorratsbestellungen ohne konkrete Festlegung auf ein bestimmtes Wirtschaftsgut aufgrund Kooperationsvertrags), trotzdem hat es durch Übersehen der gesetzlichen Norm des § 31 Abs. 14 BerlinFG (greifbar gesetzeswidrige Entscheidung) die Investitionszulage gewährt. - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Berlin
Vorinstanz/Datum: 14.05.2003
Vorinstanz/AZ: 2 K 9413/99
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 05 00 52
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 20.10.2005
Erledigungs-Az: III R 24/04 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 06 15 96