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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VII R 34/06
§§: AO 1977 § 218 Abs. 2, AO 1977 § 226, InsO § 95 Abs. 1, InsO § 96 Abs. 1 Nr. 1, EigZulG § 10
Schlagwörter Abrechnungsbescheid, Aufrechnung, Eigenheimzulage, Insolvenz, Förderzeitraum
Rechtsfrage: Ist die Aufrechnung einer Eigenheimzulagerückforderung für das Jahr 2002 gegen einen Eigenheimzulageanspruch für das Jahr 2003 zulässig, wenn am 13. Juni 2002 das Insolvenzverfahren eröffnet wurde? Ist der Eigenheimzulageanspruch bereits vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens, nämlich zu Beginn des Förderzeitraums, insolvenzrechtlich begründet worden? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Nürnberg
Vorinstanz/Datum: 01.12.2005
Vorinstanz/AZ: IV 403/2003
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 06 14 06
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 17.04.2007
Erledigungs-Az: VII R 34/06
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 07 19 24