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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 36/12 (BFH)
§§: ErbStG § 12 Abs. 5 Satz 2, ErbStG § 13 a Abs. 5 Nr. 1, BewG § 109 Abs. 1, BewG § 103
Schlagwörter Erbschaftsteuer, Betriebsvermögen, Kommanditanteil, Bewertung
Rechtsfrage: 1. Sind Rückstellungen, die ertragsteuerrechtlich nicht bilanziert worden sind, im Rahmen des § 13 a ErbStG zu berücksichtigen? - 2. Stellt die Übertragung begünstigten Betriebsvermögens zur Erfüllung eines Pflichtteilsanspruchs eine schädliche Verfügung i.S.v. § 13 a Abs. 5 Nr. 1 ErbStG dar? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 10.05.2012
Vorinstanz/AZ: 3 K 667/10 Erb
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 12 26 39
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 26.02.2014
Erledigungs-Az: II R 36/12
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 14 11 24