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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 68/12 (BFH)
§§: DBA-Niederlande Art. 4 Abs. 2, DBA-Niederlande Art. 20 Abs. 2, AO § 12, EStG § 32 b Abs. 1 Satz 2 Nr. 1, EStG § 13
Schlagwörter Doppelbesteuerung, Steuerfreiheit, Progressionsvorbehalt, Betriebsstätte, Land- und Forstwirtschaft, Landwirtschaft
Rechtsfrage: Unterliegen die in einem grenzüberschreitenden landwirtschaftlichen Betrieb erzielten Einkünfte, die auf die in den Niederlanden bewirtschafteten Flächen entfallen, dem Progressionsvorbehalt gemäß § 32 b Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 EStG i.d.F. des JStG 2009; oder unterhält der Landwirt durch die Bewirtschaftung der in den Niederlanden belegenen Flächen dort eine Betriebsstätte i.S.d. § 12 AO, sodass das Besteuerungsrecht für die auf diese Flächen entfallenden Einkünfte dem Belegenheitsstaat zufällt? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 05.09.2012
Vorinstanz/AZ: 4 K 351/11
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 12 29 10
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 02.04.2014
Erledigungs-Az: I R 68/12
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 14 18 37