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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IX R 20/98 |
§§: | AO 1977 § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a, EStG § 2 Abs. 1 Nr. 6, EStG § 21 Abs. 1 Nr. 1 |
Schlagwörter | Agio, Eigenkapital, Nachlaß, Sondereinnahme, Feststellungsverfahren, Anschaffungskosten, Herstellungskosten, Zuschuß |
Rechtsfrage: | Geschlossener Immobilienfonds (Rechtsform: GbR) - Handelt es sich bei den Nachlässen, die der Eigenkapitalvermittler auf das von bestimmten Fondsgesellschaftern zu leistende Agio bzw. Eigenkapital gewährt und direkt an den Fonds zahlt a) um Sondereinnahmen dieser Gesellschafter i.S. von § 21 Abs. 1 Nr. 1 EStG, die in das Feststellungsverfahren einzubeziehen sind, oder b) um einen, auch soweit Gründungsgesellschafter betroffen sind, im Rahmen des Fondsbeitritts gewährten - Grund- und Boden-AK und Gebäude-HK anteilig mindernden - Preisnachlaß oder c) um einen die HK mindernden Zuschuß von dritter Seite oder sind die Nachlässe der steuerlich unbeachtlichen Vermögensebene zuzurechnen? - Zulassung durch FG |
Vorinstanz: | FG Berlin |
Vorinstanz/Datum: | 11.11.1997 |
Vorinstanz/AZ: | 5105/96 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 98 23 14 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 26.02.2002 |
Erledigungs-Az: | IX R 20/98 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 02 08 29 |