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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | II R 5/02 |
§§: | AO 1977 § 121 Abs. 1, AO 1977 § 126 Abs. 3, AO 1977 § 110, GrEStG § 8, GrEStG § 9 Abs. 1 Nr. 1 |
Schlagwörter | Verwaltungsakt, Grunderwerbsteuer, Begründung, Ermittlung, Bemessungsgrundlage, Entgelt, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand |
Rechtsfrage: | Muss ein Grunderwerbsteuerbescheid zu seinem Verständnis ausführlicher begründet werden, weil keine Steuererklärung vorausgeht? Fehlt es an der notwendigen Begründung des Grunderwerbsteuerbescheids, wenn im Kaufvertrag langfristige Ratenzahlung vereinbart worden ist, das Finanzamt als Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer aber den vollen Kaufpreis ansetzt und nicht mitteilt, warum eine Abzinsung des Kaufpreises nicht geboten war? - Zulassung durch FG - |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 19.11.2001 |
Vorinstanz/AZ: | 7 K 4996/99 GE |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 55 06 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 11.02.2004 |
Erledigungs-Az: | II R 5/02 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 04 30 00 |