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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 13/00
§§: EStG § 9 Abs 5, EStG § 4 Abs 5 Nr 6 b
Schlagwörter Arbeitszimmer, Teiltätigkeit, Aufteilung, Außendienst
Rechtsfrage: Häusliches Arbeitszimmer für bestimmte (Teil-)Tätigkeiten trotz Arbeitsplatz? Ist eine einheitliche berufliche Tätigkeit (Versicherungsangestellter im Außendienst mit einem Büro in der Bezirksvertretung) in verschiedene Teiltätigkeiten aufzugliedern um zu entscheiden, ob dem Steuerpflichtigen für eine bestimmte Tätigkeit ein Arbeitsplatz zur Verfügung steht? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 03.11.1999
Vorinstanz/AZ: 1 K 1656/98
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 01 51 17
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 19.02.2004
Erledigungs-Az: VI R 13/00 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet