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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | V R 57/06 |
§§: | UStG 1999 § 1 Abs. 1 a, UStG 1999 § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Richtlinie 77/388/EWG Art. 5 Abs. 8, UStG 1999 § 4 Nr. 9 Buchst. a |
Schlagwörter | Vorsteuerabzug, Geschäftsveräußerung im Ganzen, steuerbare Leistung |
Rechtsfrage: | 1. Liegt eine nicht steuerbare Geschäftsveräußerung i.S. des § 1 Abs. 1 a UStG 1999 vor, wenn die Verpachtungstätigkeit des Grundstücksveräußerers ohne nennenswerte zeitliche Unterbrechung fortgesetzt wird und das veräußerte und das nunmehr betriebene Unternehmen identisch sind? - 2. Ist es unbeachtlich, dass der Pachtvertrag zeitlich nach dem Grundstückskaufvertrag geschlossen wurde? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG des Landes Brandenburg |
Vorinstanz/Datum: | 19.09.2006 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 1998/02 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2007 S. 66 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 07 00 79 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 11.10.2007 |
Erledigungs-Az: | V R 57/06 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 08 08 56 |