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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | Rs C-350/98 (EuGH) |
| §§: | Richtlinie 69/335/EWG Art. 4 |
| Schlagwörter | Gesellschaftsteuer, Griechenland |
| Rechtsfrage: | 1. Ist die vom griechischen Staat gemäß Artikel 42 Absatz 6 des Gesetzes Nr. 2065/1992 erhobene Steuer auch in Anbetracht dessen gleichbedeutend mit der in Artikel 4 der Richtlinie 69/335/EWG in ihrer späteren geänderten Fassung vorgesehenen Gesellschaftsteuer, daß es am 1. Juli 1984 eine solche Gesellschaftsteuer in Griechenland nicht gab? - 2. Wenn ja: Darf der Satz dieser Steuer auch in Anbetracht der finanzwirtschaftlichen Besonderheiten Griechenlands den in der oben genannten Gemeinschaftsrichtlinie vorgesehenen Satz 1 v.H. übersteigen? |
| Vorinstanz: | Dioikitiko Protodikeio Piräus |
| Vorinstanz/Datum: | 29.05.1998 |
| Vorinstanz/Fundstelle: | ABl EG 1998 Nr. C 358 S. 7 |
| Erledigendes Gericht: | EuGH |
| Erledigungs-Datum: | 11.11.1999 |
| Erledigungs-Az: | Rs C-350/98 |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 00 01 45 |