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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 10/06 |
§§: | EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5, EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 b, EStG § 12 Nr. 1 |
Schlagwörter | Doppelte Haushaltsführung, Wohnung, Notwendigkeit, Angemessenheit |
Rechtsfrage: | Konkretisierung des Begriffs der "notwendigen" Aufwendungen für die Zweitwohnung bei doppelter Haushaltsführung einer Alleinstehenden. Ist dabei bei Selbstnutzung einer Eigentumswohnung am Beschäftigungsort von den fiktiven üblichen Kosten einer Mietwohnung (geschätzte Bruttomiete von 10, 53 EUR) und einer maximalen Wohnungsgröße von höchstens 60 qm als Vergleichsmaßstab und nicht von den tatsächlichen entstandenen Aufwendungen für die Wohnung auszugehen? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Hessisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 25.08.2005 |
Vorinstanz/AZ: | 13 K 11/05 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 07 02 28 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 09.08.2007 |
Erledigungs-Az: | VI R 10/06 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 07 29 04 |