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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VIII R 62/05 |
§§: | EStG § 9, HGB § 255 |
Schlagwörter | GmbH-Anteil, Gutachten, Werbungskosten, Anschaffungsnebenkosten |
Rechtsfrage: | Liegt die Veranlassung von durch den Erwerb von GmbH - Anteilen entstandenen Aufwendungen u.a. für ein Gutachten (Unternehmensanalyse/-bewertung), das die finanzierende Bank zur Bedingung einer abschließenden Finanzierungsentscheidung gemacht hat, in der Finanzierung des Kaufpreises, so dass Werbungskosten bei den Kapitaleinkünften anzunehmen sind oder stehen die Aufwendungen im Zusammenhang mit der Anschaffung der Anteile - hat also das Gutachten die Kaufabsicht des Käufers beeinflusst - und stellen damit Anschaffungsnebenkosten dar? - Zulassung durch FG - - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Köln |
Vorinstanz/Datum: | 25.08.2005 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 5536/02 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 06 14 26 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 27.03.2007 |
Erledigungs-Az: | VIII R 62/05 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 07 19 25 |