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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 33/14 (BFH)
§§: EStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, KStG § 8 a Abs. 1, AEUV Art. 49, AEUV Art. 63
Schlagwörter Sonderbetriebsausgabe, Konzern, Gesellschafterdarlehen, Zinsschranke, Verdeckte Gewinnausschüttung, Kapitalverkehrsfreiheit, Niederlassungsfreiheit, EG, EU
Rechtsfrage: Sind Zinsen für ein Darlehen, das die Mutter(-kapital)gesellschaft von einer Konzernfinanzierungsgesellschaft - einer ihrem wesentlich beteiligten Anteilseigner nahestehenden Person i.S. von § 1 Abs. 2 AStG - aufgenommen hatte, um die Beteiligung an der Tochter(-personen)gesellschaft nebst deren Unterbeteiligungen zu erwerben, im Rahmen der gesonderten und einheitlichen Feststellung für die Urenkelgesellschaft als mittelbare Sonderbetriebsausgaben abzugsfähig, oder steht dem Abzug § 8 a KStG entgegen? Verstößt § 8 a KStG gegen die unionsrechtliche Niederlassungs- und/oder Kapitalverkehrsfreiheit? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Hessisches FG
Vorinstanz/Datum: 07.05.2014
Vorinstanz/AZ: 11 K 346/07
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 14 28 69
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 30.11.2017
Erledigungs-Az: IV R 33/14 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 17 25 72