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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 7/18 (BFH)
§§: GewStG § 9 Nr. 1 Satz 2, GewStG § 9 Nr. 1 Satz 5 Nr. 1
Schlagwörter Grundstücksunternehmen, Erweiterte Kürzung, Betriebsaufspaltung, Personelle Verflechtung, Mittelbare Beteiligung, Gewebesteuer
Rechtsfrage: Liegt im Falle einer Grundstücksüberlassung zwischen zwei GmbH & Co. KG die personelle Verflechtung vor, wenn die Kommanditisten der vermietenden Gesellschaft sämtliche Anteile einer GmbH halten, die alleinige Kommanditistin der mietenden Gesellschaft ist und sämtliche Anteile an deren Komplementärin hält? Kann in dieser Konstellation die vermietende Gesellschaft die erweiterte Kürzung für Grundstücksunternehmen beanspruchen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: Hessisches FG
Vorinstanz/Datum: 24.01.2018
Vorinstanz/AZ: 8 K 2233/15
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 18 05 53
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 16.09.2021
Erledigungs-Az: IV R 7/18
Erledigungs-Vermerk: Beitrittsaufforderung an das BMF durch BFH-Beschluss vom 2.7.2020 IV R 7/18 -- Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils - Abweisung der Klage
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 22 00 92