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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-275/01 (EuGH)
§§: Richtlinie 77/388/EWG Art. 13 Teil B Buchst. b
Schlagwörter Grundstück, Vermietung, EG, Umsatzsteuer, Automatenaufstellung
Rechtsfrage: Kann es eine Vermietung eines Grundstücks im Sinne von Art. 13 Teil B Buchst. b Richtlinie 77/388/EWG darstellen, wenn der Eigentümer von Räumlichkeiten ("der Lokalinhaber") dem Eigentümer eines Zigarettenverkaufsautomaten das Recht einräumt, den Automaten in den Räumlichkeiten für einen Zeitraum von zwei Jahren an einer von dem Lokalinhaber bezeichneten Stelle gegen einen prozentualen Anteil an den Bruttoerträgen aus dem Verkauf von Zigaretten und anderen Tabakwaren in den Räumlichkeiten aufzustellen, zu betreiben und zu warten, jedoch mit keinen anderen erheblichen Besitz- und Kontrollrechten als in der schriftlichen Vereinbarung zwischen den Parteien angegeben? Welche Grundsätze sind bei der Entscheidung darüber anzuwenden, ob eine Vereinbarung eine Vermietung eines Grundstücks in diesem Sinne darstellt?
Vorinstanz: House of Lords (Vereinigtes Königreich)
Vorinstanz/Datum: 07.06.2001
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EG 2001 Nr. C 289 S. 11
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 12.06.2003
Erledigungs-Az: Rs C-275/01
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 03 29 11