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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | II R 18/16 (BFH) |
§§: | ErbStG § 13 a Abs. 1, ErbStG § 13 a Abs. 4, ErbStG § 14 Abs. 1 Satz 2, AO § 164, GG Art. 3 |
Schlagwörter | Schenkungsteuer, Steuerbefreiung, Betriebsvermögen, Bestandskraft, Gleichbehandlung |
Rechtsfrage: | Steuerbefreiung bei mittelbarer Schenkung von Betriebsvermögen (Stand 2003): Können die Steuervergünstigungen des § 13 a ErbStG auch in Anspruch genommen werden, wenn im Wege einer mittelbaren Schenkung Geldmittel zum Erwerb von Betriebsvermögen Dritter zugewendet werden? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Hessisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 22.03.2016 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 2014/14 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2016 S. 1277 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 16 15 72 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 08.05.2019 |
Erledigungs-Az: | II R 18/16 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 19 10 08 |