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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 80/14 (BFH) |
§§: | EStG § 33 |
Schlagwörter | Außergewöhnliche Belastung, Prozesskosten, Zivilprozess, Baumängel, Zwangsläufigkeit, Erfolgsaussichten |
Rechtsfrage: | Sind im Zusammenhang mit einem Baumängelprozess (hier: Abriss eines wegen Baumängeln nicht fertiggestellten, gemischt genutzten Gebäudes) angefallene Gerichts- und Rechtsanwaltskosten anteilig (für den privat genutzten Gebäudeteil) als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig? - Praktikabilität der Einschätzung der Erfolgsaussichten durch die Finanzverwaltung. - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 29.10.2014 |
Vorinstanz/AZ: | 9 K 245/11 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 15 01 94 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 10.03.2016 |
Erledigungs-Az: | VI R 80/14 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 16 16 53 |