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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | Rs C-51/16 (EuGH) |
§§: | KN Pos. 9021, VO (EU) Nr. 1212/2014 |
Schlagwörter | EG, EU, Zolltarif, Tarifierung, Einreihung, Implantatschrauben |
Rechtsfrage: | 1. Ist Position 9021 der KN dahin auszulegen, dass Implantatschrauben wie die oben in der Vorlageentscheidung beschriebenen, die ausschließlich dazu bestimmt sind, zur Behandlung von Knochenbrüchen oder zur Befestigung von Prothesen in den menschlichen Körper implantiert zu werden, unter diese Position eingereiht werden können? - 2. Ist die VO Nr. 1212/2014 gültig? |
Vorinstanz: | Rechtbank Noord-Holland (Niederlande) |
Vorinstanz/Fundstelle: | ABl EU 2016 Nr. C 136 S. 15 |
Erledigendes Gericht: | EuGH |
Erledigungs-Datum: | 26.04.2017 |
Erledigungs-Az: | Rs C-51/16 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 17 10 12 |