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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 109/04
§§: EStG § 5 Abs. 2, HGB § 248 Abs. 2, EStG § 4, HGB § 246
Schlagwörter Immaterielles Wirtschaftsgut, Aktivierung, Anschaffungskosten, Baukostenzuschuss
Rechtsfrage: Verlorener Baukostenzuschuss als entgeltlich erworbenes immaterielles Wirtschaftsgut: Stellen die Aufwendungen für einen verlorenen (nicht rückzahlbaren) Baukostenzuschuss für ein Mitbenutzungsrecht an einer im zivilrechtlichen und wirtschaftlichen Eigentum eines Dritten stehenden Versorgungseinrichtung Anschaffungskosten eines entgeltlich erworbenen immateriellen Wirtschaftsguts dar, das zu aktivieren ist und nur linear abgeschrieben werden kann? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Hessisches FG
Vorinstanz/Datum: 20.11.2003
Vorinstanz/AZ: 4 K 4342/02
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 05 23 09
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 14.03.2006
Erledigungs-Az: I R 109/04 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 06 38 17