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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 37/98
§§: FGO § 62 Abs. 3, FGO § 76 Abs. 2, GG Art. 19 Abs. 4
Schlagwörter Vollmacht, Bezugnahme, Fürsorgepflicht
Rechtsfrage: Reicht die Bezugnahme auf eine Vollmacht, die in einem für ein anderes Streitjahr anhängigen Klageverfahren beigebracht worden ist, als Nachweis der Bevollmächtigung aus, wenn dem Gericht die Einsichtnahme in diese Vollmachtsurkunde ohne weiteres möglich ist und die Vollmacht auch die streitbefangenen Jahre umfaßt? - Zulassung durch BFH
Vorinstanz: Hessisches FG
Vorinstanz/Datum: 25.06.1997
Vorinstanz/AZ: 2 K 5023/96
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 16.09.1998
Erledigungs-Az: VI R 37/98 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 98 53 82