Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen
Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen

Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-273/09 (EuGH)
§§: VO (EG) Nr. 729/2004, KN Position 9021
Schlagwörter EG, EU, Zolltarif, Einreihung, Rollator
Rechtsfrage: 1. Ist die VO (EG) Nr. 729/2004 der Kommission vom 15.4.2004 (ABl EU 2004 Nr. L 113 S. 5), berichtigt im ABl EU Nr. L 173 vom 7.5.2004 S. 9, gültig in dem Sinne, dass der der Berichtigung beigefügte Anhang der gültige Anhang ist? - Wenn ja: 2. Ist die VO Nr. 729/2004, berichtigt im ABl EU Nr. L vom 7.5.2004 S. 9, ungültig, weil die Kommission in dieser Verordnung den Geltungsbereich von Position 9021 eingeschränkt hat? - Wenn ja: 3. Ist die VO Nr. 729/2004, berichtigt im ABl EU Nr. L vom 7.5.2004 S. 9, ungültig, weil die Kommission den Rollator nicht richtig in die KN eingereiht hat?
Vorinstanz: Rechtbank Haarlem (Niederlande)
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2009 Nr. C 267 S. 27
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 22.12.2010
Erledigungs-Az: Rs C-273/09
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 11 01 60