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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | I B 74/00 |
| §§: | KStG § 8 Abs. 3 Satz 2 |
| Schlagwörter | Verdeckte Gewinnausschüttung, Alter, Tantieme, Witwenpension |
| Rechtsfrage: | Gewinntantiemen an den Gesellschafter-Geschäftsführer und die Zusage einer Witwenpension bei einem Altersunterschied von 30 Jahren als verdeckte Gewinnausschüttungen? |
| Vorinstanz: | FG Nürnberg |
| Vorinstanz/Datum: | 14.03.2000 |
| Vorinstanz/AZ: | I 269/97 |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 01 62 78 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 20.10.2000 |
| Erledigungs-Az: | I B 74/00 (NV) |
| Erledigungs-Vermerk: | Nichtzulassungsbeschwerde unzulässig |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 01 04 30 |