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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | X R 32/06 |
§§: | EStG § 35 Abs. 1 Nr. 2, GG Art. 3 Abs. 1 |
Schlagwörter | Tarifvergünstigung, Anrechnung, Gewerbesteuer, Verfassung |
Rechtsfrage: | Anrechnung von Gewerbesteuer - negative Steuerfestsetzung: Verfassungswidrigkeit des § 35 EStG insoweit, als sich ein Anrechnungsüberhang im Falle einer Null-Festsetzung bei der Einkommensteuer nicht auswirkt und aufgrund fehlender Vortrags-, Rücktrags- bzw. Erstattungsmöglichkeit endgültig verloren geht? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 22.11.2005 |
Vorinstanz/AZ: | 12 K 2318/04 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 07 00 84 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 23.04.2008 |
Erledigungs-Az: | X R 32/06 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 08 31 13 |