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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 75/06 (BFH) |
§§: | EStG § 9 Abs. 1 Satz 1 |
Schlagwörter | Darlehensverlust, Werbungskosten, Berufliche Veranlassung |
Rechtsfrage: | Kann ein Arbeitnehmer den Verlust eines Darlehens bei seinen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit als Werbungskosten abziehen, wenn er das Darlehen nicht der Betriebs-GmbH bei der er angestellt war, sondern dem Besitzunternehmer, der zugleich Alleingesellschafter und Geschäftsführer der GmbH war, persönlich gewährt hat? Ist in diesem Fall das im Übrigen deutlich höher verzinste Darlehen nicht dem Arbeitgeber sondern einer Privatperson ausgereicht worden und fehlt deshalb die für den Werbungskostenabzug erforderliche Zweckbestimmung der Darlehenshingabe zur Sicherung und Erhaltung des Arbeitsplatzes? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Nürnberg |
Vorinstanz/Datum: | 29.06.2006 |
Vorinstanz/AZ: | VI 220/2003 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 06 39 13 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 07.02.2008 |
Erledigungs-Az: | VI R 75/06 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 08 14 85 |