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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | Rs C-593/17 (EuGH) | 
| §§: | KN Unterpos. 1902 3010, KN Unterpos. 1902 3090, DVO (EU) Nr. 767/2014 | 
| Schlagwörter | EG, EU, Einreihung, Tarifierung, Zoll, frittierte Nudeln, Gültigkeit Einreihungsverordnung, Erläuterungen | 
| Rechtsfrage: | 1. Ist die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 767/2014 der Kommission vom 11.7.2014 zur Einreihung bestimmter Waren in die Kombinierte Nomenklatur (ABl EU 2014 Nr. L 209 S. 12) gültig? - 2. Falls die erste Frage verneint werden sollte: Ist die Erläuterung der Europäischen Kommission zur Unterposition 1902 3010 der Kombinierten Nomenklatur, die am 4.3.2015 veröffentlicht wurde (ABl EU 2015 Nr. C 76 S. 1), bei der Auslegung der Unterposition 1902 3010 KN zu berücksichtigen, soweit darin das Frittieren als Beispiel für ein industrielles Trocknungsverfahren genannt wird? - Anschlussentscheidung zum Vorlagebeschluss vom 19.7.2017 4 K 161/15 (Az des EuGH: Rs C-471/17) | 
| Vorinstanz: | FG Hamburg | 
| Vorinstanz/Datum: | 22.09.2017 | 
| Vorinstanz/AZ: | 4 K 129/17 | 
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 17 19 58 | 
| Erledigungs-Vermerk: | Streichung der Rechtssache |