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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 16/13 (BFH)
§§: EStG § 7 g Abs. 3 Satz 5, AO § 164 Abs. 4, AO § 164 Abs. 3 Satz 1
Schlagwörter Ansparabschreibung, Betrieb, Höchstbetrag, Aufhebung, Vorbehalt der Nachprüfung
Rechtsfrage: Handelt es sich bei drei Praxen, die ein selbständiger Steuerberater in verschiedenen Städten unterhält, um eigenständige Betriebe, so dass für jeden der Betriebe der Höchstbetrag des § 7 g Abs. 3 Satz 5 EStG a.F. anzuwenden ist? Liegt in dem Verweis des Finanzamts auf § 164 Abs. 4 AO ein auf die Aufhebung des Vorbehalts der Nachprüfung nach § 164 Abs. 3 Satz 1 AO gerichteter Verwaltungsakt? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Hessisches FG
Vorinstanz/Datum: 31.01.2013
Vorinstanz/AZ: 4 K 985/11
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2013 S. 672
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 13 13 27
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 27.08.2014
Erledigungs-Az: VIII R 16/13 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 14 35 38