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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 9/06 |
§§: | EStG § 8 Abs. 2 Satz 4, EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2, LStR Abschn 31 Abs. 7 Nr. 2 |
Schlagwörter | Kraftfahrzeug, Überlassung, Privatnutzung, Fahrtenbuch |
Rechtsfrage: | Liegt ein "ordnungsgemäßes Fahrtenbuch" i.S. des § 8 Abs. 2 S. 4 EStG auch dann vor, wenn sich der Reisezweck und die Geschäftspartner nur aus ergänzenden Unterlagen ergeben? Führen Mängel eines Fahrtenbuches zwingend zur Anwendung der 1 v.H.-Regelung oder ist auf der Grundlage der vorhandenen Aufzeichnungen eine Schätzung des betrieblichen und privaten Kostenanteils möglich (vgl. BFH-Urteile vom 9.11.2005 VI R 27/05, vom 16.11.2005 VI R 64/04 und vom 16.3.2006 VI R 87/04)? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Rheinland-Pfalz |
Vorinstanz/Datum: | 21.11.2005 |
Vorinstanz/AZ: | 5 K 2497/01 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 06 22 03 |
Erledigungs-Vermerk: | Zurücknahme der Revision |