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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 7/05
§§: EStG 1997 § 18 Abs. 3, EStG 1997 § 16, EStG 1997 § 34
Schlagwörter Anteilsveräußerung, Bürogebäude, Wesentliche Betriebsgrundlage, Sonderbetriebsvermögen, Freiberufler, Veräußerungsgewinn
Rechtsfrage: Liegt eine steuerbegünstigte Teilanteilsveräußerung an einer Freiberufler-Sozietät auch dann vor, wenn der Veräußerer nicht entsprechend der Quote des veräußerten Teil-Sozietätsanteils eine identische Quote an dem in seinem Sonderbetriebsvermögen befindlichen 1/3-Anteil an einer Grundstücks-GbR, der die von der Sozietät genutzten Büroräume gehören, parallel mitveräußert hat? Grundstücksanteil als funktional wesentliche Betriebsgrundlage, wenn dieser unstreitig keine stillen Reserven enthält und der Wert des zurückbehaltenen Grundstücksteils nicht mehr als 10 v.H. des Veräußerungserlöses ausmacht? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Rheinland-Pfalz
Vorinstanz/Datum: 12.11.2002
Vorinstanz/AZ: 2 K 2782/01
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 05 20 63
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 10.11.2005
Erledigungs-Az: IV R 7/05
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 06 03 67